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Männer schütteln sich die Hände
03.06.2025

Was ist ein Alleinauftrag – und warum ist dieser so sinnvoll?

Sofern Sie bereits einmal einen Immobilienmakler mit dem Verkauf eines immobilen Schmuckstücks beauftragten, kennen Sie vielleicht schon Begriffe wie Alleinauftrag oder alternativ den qualifizierten Alleinauftrag. Aus Maklersicht sind diese dem einfachen Allgemeinauftrag zu bevorzugen – aber auch angehende Verkäufer profitieren davon. Wir verraten Ihnen mit diesem Blogbeitrag, warum das so ist.

Der Alleinauftrag – seine Bedeutung liegt schon im Namen

Anhand der treffenden Bezeichnung ist unschwer zu erkennen, welchen Zweck der “Alleinauftrag” erfüllt: Sie erklären sich damit bereit, die Vermarktung, Vermittlung und den Verkauf der Immobilie ausschließlich einem einzigen Makler zu übergeben. Sofern Sie einen Alleinauftrag vergeben, ist es also nicht mehr möglich, mit dem Immobilienverkauf noch andere Makler zu beauftragen. Das hat entscheidende Vorteile: Da Makler nach erfolgreicher Vermittlung über ihre Courtage beziehungsweise Provision bezahlt werden, können sich diese nur mit einem Alleinauftrag sicher sein, diese überhaupt zu erhalten – es “funkt” also kein anderer Makler dazwischen.

Simultan ist solch ein Vorgehen im Interesse Ihrer Immobilie, denn so wie viele Köche bekanntlich den Brei verderben, sind auch viele involvierte Makler einem angestrebten Verkauf nicht zuträglich. Interessenten schreckt es eher ab, wenn zig verschiedene Makler eine Immobilie über viele unterschiedliche Anzeigen bewerben – es entsteht automatisch der Eindruck, die Immobilie sei ein Problemfall und schwer zu vermitteln. Simultan sind all die einzelnen Makler nicht unbedingt engagiert in ihrem Vorhaben, schließlich könnte sie vorher ein anderer Makler veräußern oder mehrere vermitteln sie zeitgleich, dann entsteht ein riesiges Durcheinander, bei dem das Gros der Makler ohne jegliche Bezahlung ausgeht.

Viel geordneter verläuft es mit dem Alleinauftrag, denn dann kann sich der Makler sicher sein, dass er für all die investierte Mühe und Zeit tatsächlich eine Bezahlung erhält, sofern es ihm gelingt, die Immobilie zu vermitteln. Auf der sicheren Seite sind Sie aufgrund der Ausgestaltung der Bezahlung als erfolgsbasierte Provision sowieso.

Diese Informationen muss ein Alleinauftrag enthalten

  • Nennung beider Parteien
  • die eingeräumte Laufzeit bis zum Verkauf, beispielsweise drei oder sechs Monate
  • die Provisionshöhe bei erfolgreichem Verkauf
  • die durchgeführten Vermarktungsmaßnahmen

Übrigens: Bei einem Alleinauftrag haben Sie weiterhin das Recht, die Immobilie, sofern sich die Gelegenheit ergibt, selbstständig zu verkaufen. Unter Umständen, das ist von der Vertragsgestaltung abhängig, fällt dann aber eine Aufwandsentschädigung an. Beim “qualifizierten Alleinauftrag” dürfen Sie die Immobilie hingegen selbst nicht mehr verkaufen.

Das Gegenstück zu beiden Varianten ist der einfache Makler- oder auch “Allgemeinauftrag”. Hier existieren keinerlei Vorgaben, es könnten theoretisch also unendlich viele Makler versuchen, die Immobilie zu verkaufen – nur wird dazu kaum jemand gewillt sein, denn die Wahrscheinlichkeit ist groß am Ende auf den Kosten und der Zeit sitzen zu bleiben.

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